Einfacher buchen: Online- und Handy-Tickets
– Zahlungs- und Identifizierungskarte? Jetzt reicht Ihr Name.
Wer kennt diese Situation nicht? Das Online-Ticket haben Sie mit der Kreditkarte gebucht, bezahlt und diese als ID-Karte angegeben – doch als Sie im ICE sitzen, fällt Ihnen auf, dass Sie nur Ihren Personalausweis eingesteckt haben. Mist! Denn der Zugbegleiter kann Ihnen das Ticket so leider nicht anerkennen.
Zum Glück wird ab dem 1. Oktober alles anders…
Der Name reicht nun aus, um sich auszuweisen
Wer sein Zugticket in der App DB Navigator oder auf bahn.de kauft, muss zukünftig nicht mehr auswählen, wie er sich bei einer Fahrscheinkontrolle ausweisen möchte. Bei der Buchung reichen Vor- und Familienname.

Die “alte” Buchungsstrecke auf bahn.de: Die durchgestrichenen Angaben fallen in der Buchungsstrecke ab 1. Oktober 2016 weg

Erschlankt: Namen und Adressangaben reichen für die Buchung aus.
Immer dabei: Personalausweis oder Reisepass
Online– und Handy-Ticket bleiben weiterhin personengebunden. Bei der Fahrscheinkontrolle müssen Sie ab 1. Oktober* allerdings nur noch Personalausweis oder Reisepass vorzeigen (gilt für alle europäischen Personalausweise und internationale Reisepässe). Auch die BahnCard wird anerkannt. Achtung: Schülerausweis, Führerschein oder Truppenausweis reichen nicht zur Identifikation.
Buchung wird schneller und einfacher
Welche Vorteile bringt die Vereinfachung? Die Buchung im DB Navigator und auf bahn.de funktioniert damit schneller, auch Tickets für Dritte können Sie so problemlos buchen, ohne wie bisher erst die ID-Karten-Nummer abzufragen. Bei der Fahrscheinkontrolle im Zug wird ebenfalls Zeit gespart. Und das aufgeregte Wühlen in der Tasche nach der Kreditkarte fällt nun auch weg 😉
*gilt nur für Tickets, die ab dem 1. Oktober online gebucht werden. Für Online- und Handy-Tickets, die vor dem 1. Oktober gebucht wurden, benötigen Sie weiterhin die bei der Buchung angegebene ID-Karte.
Hallo, ich habe aus versehen eine Reise als Online Ticket gebucht. Wie kann ich diese Reise als Handy Ticket umändern? Oder muss ich jetzt wirklich Papier ausdrucken um ein Ticket zu haben?
Hallo grails, haben Sie schon versucht, das gebuchte Online-Ticket in die App DB Navigator zu laden? Wenn dies handyticketfähig ist, können Sie das im Menü „Meine Tickets“ hinzufügen. /ch
Möchte für einen 17-jährigen UMA ein Baden-Württemberg Ticket online kaufen und ihm dann auf sein Smartphone die Buchung übermitteln. Er könnte sich aber im Zug lediglich mit der Aufenthaltsgestattung (mit Bild) ausweisen, dass er auch die Person ist, für die gebucht wurde. Einen Personalausweis oder Reisepass besitzt er nicht. Geht das ??
Hallo rainsnow,
als Handy-Ticket können Sie nur Tickets für sich selber buchen, jedoch nicht für Dritte.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist aber grundsätzlich auch eine Möglichkeit der Identifizierung zu einem Online-Ticket. /ma
Dieser Kommentar wurde gelöscht.
Stimmt leider nicht wirklich. Die Bahncard wird anerkannt, doch in Einzelfällen dann doch nicht, bei Inhabern ab 16 Jahren, wenn man keinen gültigen amtlichen Lichtbildausweis dabei hat. Weil die Bahncard bei der DB “nur” als Identifizierungsmedium zählt. Wenn es dann um diese 60 € bzw. 7 € geht, dann gilt die Bahncard wieder und man braucht keinen Lichtbildausweis mehr.
[Bearbeitet am 21.09.2017 um 21:46:34 Uhr]
MeldenDie BahnCard kann für die Identifizierung eines Online- oder Handy-Tickets genutzt werden. Da die BahnCard jedoch ohne Lichtbild ausgestellt wird, kann der Zugbegleiter oder Kundenbetreuer einen Ausweis verlangen, um zu prüfen, ob auch wirklich der BahnCard-Inhaber vor ihm sitzt. Dies ist auch so in den Beförderungsbedingungen geregelt. /ki
Löschen hilft auch nicht, da ich vorher ein Screenshot gemacht habe. Also Ihre Info ist falsch! Denn bei, Zitat: “Immer dabei: Personalausweis oder Reisepass -> …Auch die BahnCard wird anerkannt. …” stimmt so nicht, denn dies gilt für jedes Ticket in Verbindung mit der Bahncard 25 oder 50, also nicht nur bei Online- oder Handy-Tickets. Und in Einzelfällen wird die Bahncard dann doch nicht anerkannt, also ist das was oben steht falsch. Haben Sie ja auch selber geschrieben! Und wenn es dann ums Geld geht gilt die Bahncard wieder, siehe Beförderungsbedingungen und zwar ohne Lichtbildausweis. Nur für die Bahncard 100 gilt dies eben nicht, diese ist ohne Lichtbildausweis gültig. Oder stimmt dies nicht?
soap2000 – Ich kann Ihnen nicht folgen. Auch wurde zu diesem Thema nun wirklich schon alles gesagt. /da
Übrigens in Ihrem Kommentar mit Screenshot vom 29.09.2016 bestätigen Sie genau das was ich geschrieben habe. Aber meine Meinung muss nicht richtig sein.
Siehe: “DB says: 29. September 2016 um 21:06”
Stimmt es wurde genug darüber geschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Bahn
Ich habe gestern ein Bayern Ticket für Samstag online per Handy für 3 Personen gebucht. Dass ich das Ticket nicht stornieren kann, war mir bekannt. Dass aber jetzt nachträglich doch noch eine Person von meiner Familie mitfahren möchte, hat sich erst heute ergeben. Lt. Auskunft bei der Hotline, ist das jetzt nicht mehr möglich. Das kann doch nicht sein oder? Hier wird man bestraft, wenn man vorher in Ruhe bucht. Ein anderer, der bis einen Tag zuvor wartet, kann dann eben alle Personen zum günstigeren Preis aussschöpfen. Ich bitte um Stellungnahme und hoffe auf eine positive Auskunft. Mfg.
Hallo InsideBahn396804,
wenn Sie ein Bayern-Ticket für 3 Personen gekauft haben, haben Sie sich ja auf ein Ticket festgelegt, deshalb kann nicht einfach eine weitere Person dazugebucht werden. Dies ist bei keinem Angebot möglich. In den Konditionen zu diesem Ticket können Sie auch nachlesen, dass ein Umtausch nicht möglich ist und wenn Sie aus einem Ticket für 3 Personen ein Ticket für 4 Personen machen möchten, wäre das ein Umtausch. /ni
Gestern (Sonntag) kurzfristig über die App ein ländertickwt für 2 Pers. gebucht. Echt easy..
Beim ersten Kontrollversuch sind wir gerade umgestiegen.. man hat uns ohne Kontrolle umsteigen lassen,… (Zeitfaktor)..
2. Kontrolle: Handyticket mit QR Code gezeigt, ohne weitere Perso-kontrolle… easy..
Ich finde die Neuerung nicht gut. In Deutschland besteht keine Pflicht, einen Ausweis/Pass mitzuführen. Ich bin auch nicht verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sofern ich im Besitz eines gültigen Passes bin. Für mich bedeutet diese Neuerung einen Rückschritt. Wo ist denn der Unterschied zwischen Kreditkarte rausholen und Ausweis/Pass suchen? Schade, Flexibilität sieht anders aus. Auch das Argument mit den veralteten Fotos in Führerscheinen lasse ich nicht gelten. Kontaktlinsen, Styling, Frisur und Haarfarbe lassen auch bei aktuellen Fotos sehr viel zu.
Bin auch dieser Ansicht. Selbst bei Kreditkarte muss ein Lichtbildausweis dabei sein, war schon immer so, wenn es um eine Bahncard geht. Die Bahncard zählt zwar als Identifizierung, doch in Einzelfällen reicht das nicht aus, sagt die DB. Rückschritte sind auch Schritte, aber in die falsche Richtung.
[Bearbeitet am 21.09.2017 um 23:01:37 Uhr]
MeldenHallo,
wieso kann ich ein MV Ticket nicht mehr online erwerben? ???
Buchung über app ist bei mir aus irgendeinem Grund nicht möglich. Die App “hängst sich dabei immer auf”.
Ich brauche dringend ein Ticket!
Hallo InsideBahn850334,
an welcher Stelle hängt sich die App auf? Versuchen Sie das Ticket fahrplanbasiert oder über den Menüpunkt “Lokale Angebote” zu buchen? Haben Sie die aktuelle Version des Betriebssystems und der App installiert? Haben Sie die App schon einmal neu installiert? /ti
Man wird beim Buchen über die DB-App eben nicht gefragt, welche Person reist – daher bin ich selbst neulich als “Schwarzfahrer” gebrandmarkt worden, weil ich das Ticket über den gemeinsamen Account von meinem Mann und mir gebucht und bezahlt habe!! Das finde ich absolut nicht in Ordnung – es sollte eine Möglichkeit für eine andere Person auf der Handy-Buchung geben.
Wie erhalte Ich als Bahncard-Kunde Rabatt bei Buchung Handy Ticket ?
Hallo Nobbi2512, möchten Sie das Handy-Ticket über die DB Navigator App buchen? Wenn ja, dann müssen Sie sich vorab einloggen. Im Reiseprofil ist dann Ihre BahnCard hinterlegt und der Rabatt wird dann automatisch gewährleistet. /an
Hallo Bahn,
Kann ich Wochenkarten mit Handy kaufen?
Gruß
Hallo InsideBahn6817,
das ist leider noch nicht möglich. /fi
Hallo. Ich habe mir jetzt ein Ticket gebucht. Wie funktioniert das mit dem Handy Ticket?
Muss ich das nur vorzeigen wenn ich kontrolliert werde?
Hallo Kevin123,
ja, das Ticket müssen Sie nur vorzeigen, wenn Sie kontrolliert werden. Ein dauerhaftes Vorzeigen ist nicht notwendig. /ti
Genügt auch die Identifizierung mit gültiger BahnBonusCard, ggf. zusammen mit einem abgelaufenen Personalausweis (oder allein mit letzterem)? – Mein Personalausweis ist gerade abgelaufen, ich habe es nicht eilig, ihn erneuern zu lassen, denn mein Reisepass ist noch 4 Jahre lang gültig. Diesen führe ich aber bei Inlands-Bahnreisen nicht mit.
Falls das nicht reicht, geht es noch mit einer gültigen Kreditkarte, wie bisher?
Hallo Hiker,
nein, Sie müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen (Reisepass oder Personalausweis). /fi
Mein Sohn hat die Jugend-Bahncard uns ist 12 Jahre alt.
Wenn er zu seinen Großeltern allein reist, reicht also die Bahncard allein … wie auf dem weiter unten angezeigeten Ausschnitt (gelb gekennzeichnet) heißt es ja: Bei Kunden unter 16 Jahren ist kein Lichtbildausweis erforderlich.
Habe ich das richtig verstanden? Er hat außer seinem mit Lichtbild versehenen Schülerausweis (der ja leider nicht gilt) keinen weiteren Pass.
Hallo InsideBahn6677,
ja, das haben Sie richtig verstanden. In den Beförderungsbedingungen heißt es dazu: “Für die Buchung eines Online-Tickets für ein alleinreisendes Kind sind abweichend von Nr. 6.1.1 Satz 1 als ID-Karten ausschließlich eine BahnCard, eine bahn.bonus Card oder ein Personalausweis, welche jeweils auf das Kind ausgestellt sind, zugelassen.” /ti
Hallo 1981RS, dann hast Du wohl den Haken “für andere Person” in Eile nicht gesetzt. Man wird noch gefragt und braucht dann nur noch Namen und Anschrift angeben. Kein anderes Identifizierungsmittel. Im Gegensatz zu meinen Befürchtungen ist es sogar einfacher geworden.
Hallo,
Ich buche das Ticket immer für meine Mutter. Bisher konnte man immer den Name des Reisenden eingeben. Dieses mal würde ich gar nicht gefragt. Die Buchung ging so schnell. Woher weiß ich jetzt, ob das Ticket auf meinen Namen oder wie es richtig sein sollte auf den Namen meiner Mutter gebucht ist?
Ich bin dankbar für eure Antworten.
Gruß
Mit grosser Freude habe ich gelesen, dass ab 1. Oktober 2016 diese äusserst kundenunfreundliche Kreditkartenpflicht endlich aufgehoben wird. Grosses Lob dafür an Herrn Grube. Mit grossem Erstaunen lese ich aber jetzt hier im Kleingedruckten, dass nicht das Reisedatum ab 1. Oktober 2016 massgebend ist sondern das Buchungsdatum. Ich habe zwei Reisen (Hin- und Rückreise) im September gebucht welche nach dem 1. Oktober 2016 stattfinden.
Warum kann die DB jetzt nicht endlich mal über den eigenen Schatten springen und eine neue Regelung grosszügig einführen? Nämlich gültig mit Reisedatum ab 1. Oktober und nicht Buchungsdatum??
Eine Reise ist bei mir noch ausstehend (gebucht im September für November) – Die Kreditkarte aus der Buchung habe ich nicht mehr (weil sie ersetzt werden musste mit einer neuen Nummer). Ich bin gespannt wie nervig diese Reise im November bezüglich DB-Fahrscheinkontrolle wieder wird!!
Die DB ist/war bezüglich online/Handy-Ticket meines Wissens die wohl noch komplizierteste Bahn in Mitteleuropa. Letzte Woche in Polen: Der QR-Code auf einem im Handy gespeicherten PDF genügte (war nicht mal in der App der Bahn). Italien: Da gibt man die sechsstellige Buchungsnummer mündlich bekannt und wenn man auf dem reservierten Platz sitzt wird man sogar mit dem eigenen Namen angesprochen “Buon giorno Signor….”. usw.
Warum sind die Fernbusse so erfolgreich? Wohl auch dank sehr kundenfreundlichen Regelungen bei der Buchung. (diese Busse werde ich aber aus Prinzip nie benützen).
PS: Bei der Reise letzter Woche war der DB-Schaffner wohl nicht so genau im Bild über diese Regelungen – zum Glück für uns!
Der Erfinder dieser Abzockzulage hätte sich ein einfacheres Verfahren ausdenken können,vielleicht das Ticket für 59,99 Euro anzubieten.So wird man heute betrogen!!!
Ich verstehe allerdings leider nicht, warum der Führerschein für die Identifizierung nicht anerkannt wird. Neue Führerscheine enthalten ein nicht veränderbares Foto und den vollständigen Namen. Außerdem wurde er von einer Behörde ausgestellt. Ich denke, dass dies für eine Identitätsfeststellung bei einer Bahnfahrt durchaus ausreichen sollte. Was sind die Gründe den Führerschein explizit auszunehmen? Meinetwegen kann man auch nur EU Führerscheine im Scheckkartenformat anerkennen. Der Unterschied sollte doch jedem klar verständlich sein.
[Bearbeitet am 02.10.2016 um 06:30:36 Uhr]
MeldenHallo Bahnbrechend,
Gerne hätten wir auch den Führerschein in die Reihe der zugelassenen Dokumente aufgenommen.
Allerdings werden Führerscheine erst seit 2013 als Dokumente mit zeitlich begrenzter Gültigkeit (aktuell 15 Jahre ausgegeben). Viele Bundesbürger haben somit noch einen rosa oder gar grauen Lappen mit einem mitunter sehr alten Foto. Solange diese im Umlauf sind, wird die DB auf den Führerschein als zugelassenes Dokument verzichten müssen, um die Prüfung des Lichtbilds zu ermöglichen. /ma
Im Artikel heißt es, dass man in Zukunft “nur noch Personalausweis oder Reisepass vorzeigen” muss. Bisher reicht dazu die BC. Der Ausweis kommt jetzt ja hinzu. Das ist dann ja nicht “nur”. Der Ausweis ist dazu genauso in meiner Tasche und muss herausgesucht werden. Vermutlich die BC auch, das Ticket hat ja diese Ermäßigung. Was ich auch nicht ganz verstehe ist der Satz, dass “[a]uch die BahnCard […] anerkannt” wird. Reicht also doch auch weiterhin die BC? Dann ändert sich ja eigentlich nichts wirklich, oder?
Hallo Nikodemus,
der Ausweis kommt nicht hinzu. Den bzw. einen amtlichen Lichtbildausweis musste man bei der Kontrolle mit der BahnCard 25/50 schon immer mit vorzeigen. /tr
Ich habe meine Person nicht immer an Bord, da ich noch nicht die Checkkartenvariante (den Führerschein schon) habe. Daher gefällt mir die Änderung (aktuell) nicht.
Wollen wir doch hoffen, dass es einfacher wird. Bisher musste man sich einloggen und nur einen Haken setzen. nun sieht es so aus, dass man lt. der Abbildung jede Menge persönliche Daten eingeben muss. Ich hoffe doch sehr, dass dies alles voreingestellt ist, wenn man sich einloggt.
Ich nutze schon seit einiger Zeit die Online-Bahncard in der Navigator-App – bzw. ich versuche es: regelmäßig werde ich vom Bahnpersonal aufgefordert, die Karte physisch vorzuzeigen. Selbst die Vorlage der ausgedruckten FAQ-Seiten helfen nicht: man habe andere Vorschriften. Schließlich könne man mein Handy nicht durch den Schlitz des Bearbeitungsgerätes ziehen – das ist noch die lustigste Antwort…
Ich hoffe daher, dass die Bahn ihr Personal so schult, dass ab dem 1. Oktober gelöste Tickets wirklich wie oben beschrieben akzeptiert werden.
Auch ich nutze ausschließlich die eBahnCard (auch als ID-Karte) und werde immer wieder mal vom unwissenden Personal aufgefordert, die BahnCard physisch vorzuzeigen. Diese habe ich natürlich nicht dabei und es gibt ellenlange Diskussionen. Am Ende wird sie dann doch akzepiert. Nochmals: Die eBahnCard (also in der App) ist AUSDRÜCKLICH als ID-Karte erlaubt, auch wenn das Personal gegenteiliges behauptet.
[Bearbeitet am 29.09.2016 um 06:50:46 Uhr]
MeldenHallo grasi, es ist richtig, dass die BahnCard als ID in der App DB Navigator genutzt werden kann. Jedoch benötigen Sie dann noch eine physische ID für diese BahnCard. /ar