Verspätung oder Zugausfall? So klappt es mit Ihrer Erstattung
Alles Wichtige rund um Ihre Fahrkarten-Erstattung.
Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand von März 2017.
Entschädigung vs. Erstattung
Bei einer Entschädigung erhalten Sie einen Teil der entstandenen Kosten zurück. Bei einer Erstattung handelt es sich um die vollständige Summe. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Fahrgastrechte-Fall handelt (siehe Punkt 3, 4 und 5).
1. Entschädigung bei Verspätung (nach Fahrtantritt)
Der Zug hat Verspätung. Dadurch kommen Sie um einiges später am Zielbahnhof an, was zur Folge hat, dass Sie wichtige Termine verpassen oder sich die Fahrt für Sie gar nicht mehr lohnt. Was können Sie jetzt tun?
Lösung: Generell erhalten Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises, ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent für die einfache Fahrt. Bei einer Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung individuell berechnet. Grundlage ist in der Regel die Hälfte des bezahlten Fahrpreises.
Erforderliche Unterlagen: Falls möglich sollten Sie sich die Verspätung bestätigen lassen. Dies ist beim Servicepersonal im Zug sowie bei den Mitarbeitern an der DB Information oder im DB Reisezentrum möglich und erfolgt meist auf dem sogenannten Fahrgastrechte-Formular. Dieses reichen Sie anschließend zusammen mit der Originalfahrkarte oder einer Kopie ein.
Die richtige Adresse: Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie alle erforderlichen Belege können Sie entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main schicken. Bei der Einsendung per Post geben Sie bitte eine Bankverbindung, eine Adresse sowie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Detaillierte Infos zum Thema Fahrgastrechte finden Sie auch auf bahn.de.
2. Entschädigung für Zeitkarten und regionale Angebote bei Verspätung
Sie machen mit Ihren Freunden einen Städtetrip und nutzen dafür ein regionales Angebot oder Sie sind Pendler und haben dafür eine Wochenkarte. Bei einer Ihrer Fahrten kommt es allerdings zu Verspätungen. Von einem Mitreisenden schnappen Sie die Info auf, dass Sie auch in diesem Fall eine Entschädigung erhalten können. Stimmt das?
Lösung: Nutzen Sie für Ihre Fahrt eine Zeitkarte (Wochen-, Monatskarten etc.) für den Nah- und Fernverkehr oder eines der regionalen Angebote, werden diese pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
- Zeitkarten des Nahverkehrs und regionale Angebote (Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket): 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse).
- Zeitkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse).
- BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse).
Insgesamt werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Da Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden, lohnt es sich, die Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.
Erforderliche Unterlagen: Das Original oder eine Kopie Ihrer Fahrkarte oder der BahnCard 100, das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sowie eine Bestätigung der Verspätung. Die Bestätigung erfolgt meist direkt auf dem Fahrgastrechte-Formular und ist beim Servicepersonal im Zug sowie bei den Mitarbeitern an der DB Information oder dem DB Reisezentrum erhältlich.
Die richtige Adresse: Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie alle erforderlichen Belege können Sie entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main schicken. Bei der Einsendung per Post geben Sie bitte eine Bankverbindung, eine Adresse sowie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Detaillierte Infos zum Thema Fahrgastrechte finden Sie auch auf bahn.de.
3. Erstattung von Jahreskarten bei Krankheit
Sie haben eine Jahreskarte (oder Bahncard 100) mit der Sie jeden Tag zur Arbeit fahren. Jedoch hat Sie die Grippe erwischt, sodass Sie drei Wochen krankgeschrieben sind. Da Sie Ihre Jahreskarte in diesem Zeitraum nicht nutzen können, möchten Sie wissen, ob Sie trotzdem den vollen Preis bezahlen müssen.
Lösung: Bei Jahreskarten und Schülermonatskarten im Abo sowie der BahnCard 100 ist eine Erstattung möglich, wenn Sie an mehr als 21 aufeinanderfolgenden Tagen krank und damit reiseunfähig sind. Pro Geltungsjahr werden bis zu 60 Krankheitstage, die mit einer Reiseunfähigkeit verbunden sind, berücksichtigt.
Hinweis: Die Erstattung ist nur bei Zeitkarten im Abo möglich. Wenn Sie beispielsweise einmalig ein Monatsticket kaufen, erhalten Sie keine Erstattung.
Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen ein Attest, welches Ihre Krankheit und die damit verbundene Reiseunfähigkeit, bestätigt. Dieses muss spätestens 14 Tage, nachdem Sie ihre Fahrkarte wieder nutzen, beim zuständigen Abo-Center eingereicht werden.
Die richtige Adresse: Das DB Abo-Center erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0180 6 011 066 oder per Post: Postfach 10 10 64, 70009 Stuttgart.
4. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise aufgrund von Verspätungen, Zugausfall oder Anschlussverlust
Ihr Zug fällt bereits früh morgens aus, sodass Sie trotz Puffer Ihren Termin verpassen würden und diesen besser gleich verschieben. Nun haben Sie keinen Grund mehr, die Reise anzutreten oder brechen diese unterwegs ab. Was können Sie jetzt tun?
Lösung: In diesem Fall ist eine gebührenfreie Erstattung möglich. Voraussetzung: Die Verspätung am Zielbahnhof beträgt voraussichtlich mehr als 60 Minuten, auch wenn Sie mit einer alternativen Verbindung fahren würden. Ist dies der Fall, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können von Ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
- Sind Sie bereits einen Teil der Strecke gefahren, können Sie vor Ort bleiben und sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
- Ist die Weiterreise für Sie nicht mehr sinnvoll, können Sie zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen eine Bestätigung über Ihre Verspätung. Diese ist beim Servicepersonal im Zug sowie bei den Mitarbeitern an der DB Information oder im DB Reisezentrum erhältlich. Die Bestätigung erfolgt meist direkt auf dem Fahrgastrechte-Formular, welches Sie anschließend vollständig ausfüllen und einreichen müssen. Zusätzlich benötigen Sie in jedem Fall die Originalfahrkarten.
Die richtige Adresse: Das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular sowie alle erforderlichen Belege können Sie entweder in einem Reisezentrum abgeben oder es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main schicken. Bei der Einsendung per Post geben Sie bitte eine Bankverbindung, eine Adresse sowie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Detaillierte Infos zum Thema Fahrgastrechte finden Sie auch auf bahn.de.
5. Erstattung von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Bus oder Taxi) oder Hotelübernachtungen
Eventuell fällt Ihr Zug nicht früh morgens, sondern spät abends bei Ihrer Heimreise aus, sodass es keine Verbindungen mehr gibt und Sie alternative Verkehrsmittel nutzen oder vor Ort übernachten müssen. Wer übernimmt hier die Kosten?
Lösung: Sind Sie gezwungen auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen, werden Ihnen die Kosten bis max. 80 Euro ersetzt. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
- Eine planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof oder
- der Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.
Ist eine Weiterreise, beispielsweise aufgrund der späten Uhrzeit, nicht mehr möglich, werden Ihnen die Kosten für eine Übernachtung ebenfalls erstattet.
In beiden Fällen gilt: Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Ihnen die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Versuchen Sie deshalb immer vorab mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum zu sprechen.
Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen eine Bestätigung über Ihre Verspätung, die Sie vom Servicepersonal im Zug, den Mitarbeitern an der DB Information oder DB Reisezentrum sowie über den Kundendialog erhalten. Die Bestätigung erfolgt meist direkt auf einem Fahrgastrechte-Formular, welches Sie anschließend vollständig ausfüllen und einreichen müssen. Zusätzlich benötigen Sie in jedem Fall die Originalfahrkarten sowie Originalquittungen für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels oder die Übernachtung in einem Hotel.
Die richtige Adresse: Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie alle erforderlichen Belege können Sie entweder in einem Reisezentrum abgeben oder es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main schicken. Bei der Einsendung per Post, geben Sie bitte eine Bankverbindung, eine Adresse sowie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Detaillierte Infos zum Thema Fahrgastrechte finden Sie auch auf bahn.de.
6. Erstattung der Sitzplatzreservierung aufgrund eines fehlenden Wagens
Sie haben eine Fahrt am Freitagnachmittag gebucht. Um nicht stehen zu müssen, haben Sie sich extra einen Sitzplatz reserviert. Der Zug fährt ein, doch was fehlt? Der Wagen mit Ihrem reservierten Platz.
Lösung: Hin und wieder kommt es vor, dass Wagen der 1. oder 2. Klasse nicht eingesetzt oder Sitzplatzreservierungen aufgrund von Verspätungen nicht genutzt werden können. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Reservierungskosten. Dies gilt auch bei einer integrierten Sitzplatzreservierung: Hierbei erhalten Sie eine Rückzahlung von 4,50 Euro.
Erforderliche Unterlagen: Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sowie das Original Ihres Tickets und der Reservierung.
Die richtige Adresse: Wenden Sie sich hierfür einfach an die nächste Verkaufsstelle der Deutschen Bahn, z. B. dem DB Reisezentrum oder einer DB Agentur.
[Update am 06.06.2019 – Wegfall Schönes-Wochenende-Ticket zum 08.06.2019.]
Hallo,
ich habe je einen Platz 1. Klasse in ICE 1532 am 20.11.20 um 07:17 von München Hbf nach Hannover Hbf (Wg. 38, Platz 12) und zurück am 11.11.20 im ICE 587 um 12:26 von Hannover Hbf nach München HbF (Wg. 27 Platz 51) gebucht. Mir wurde am Wochenende mitgeteilt, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann und ich mir eine Alternative suchen soll.
Erste Frage: Wieso steht nicht gleich dabei, wo das Problem liegt, damit man das nicht selbst mühselig herausfinden muss?
Zweite Frage: Wie kann ich eine Erstattung der Reservierungskosten von 10,60 Euro bekommen?
Hallo InsideBahn511397,
der Hinweis wird aus den baubedingten Informationen oder kurzfristigen Änderungen der betroffenen Linie oder Strecke gezogen. Daher kann nicht für jede Buchung genau angezeigt werden, worauf sich diese Änderung bezieht. Die genaue Information zur Änderung, finden Sie bei erneuter Suche Ihrer gebuchten Verbindung.
Ihre gebuchte Sitzplatzreservierung können Sie auf bahn.de einmalig kostenfrei für einen anderen Zug umreservieren. Dazu gehen Sie bitte in die Detailansicht des betreffenden Auftrages.
Die Erstattung des Reservierung können Sie online beantragen. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: fahrkartenservice@bahn.de. /ka
Guten Tag,
seit der Coronapandemie sitze ich auf drei Bahnkarten fest. Die Karten wurden vor dem 31.3.2020 zum Sparpreis online gebucht. Wuppertal-Berlin ICE mit Sitzzplatzreservierung. Durch Veranstaltungsabsagen haben wir die Fahrkarten nicht nutzen können. Die Gültigkeit bis 31.10.2020 nutzt bei der derzeitigen Lage nichts. Die Karten können laut Bahn nicht erstattet oder wenigstens gutgeschrieben werden. Verständlicherweise bin ich darüber sehr erzürnt, dass mir weder auf der Internetseite der Bahn noch beim Kundenservice vor Ort weitergeholfen wird und ich die Kosten von 286 € in den Wind schreiben kann.
mir geht es genauso, durch den neuen Log down mit Beherbungsverbot ab 02.11 können wir am 13.11 nicht nach Leipzig. Da wir ein Supersparpreisticket hatten, gibt es keine Gutschrift. Wir wären ja gefahren, wenn’s kein Log down gegeben hätte. Die Bahn hat eine Verlängerung der Fahrkarte dreimal mit Ihrem Standardschreiben abgelehnt, und ich solle Verständnis haben. Wofür soll ich Verständnis haben? Das ich 200 € für eine Dienstleistung, die ich durch gesetzl. Maßnahmen wie ein Log down nicht in Anspruch nehmen kann, bezahlt habe?
Ich bin sehr sauer und enttäuscht, wie die Bahn in solchen Zeiten mit Ihren Kunden umgeht.
Für mich ist Bahnfahren tabu, den aus gegebene Anlass werde ich meine Reisen in Zukunft mit dem Auto machen. Dann bezahle ich nur die Fahrt, die ich auch machen konnte.
Wir waren am 13.09.2020 im IC 2217 von Hamburg Hbf nach Düsseldorf Hbf unterwegs als wegen eines Technischen Defekts der 1.Klasse Wagen Nr.14 geräumt werden musste wir fanden keine Sitzplätze mehr weder in der 2. Klasse noch im Speisewagen. Wo bekomme ich eine Erstattung und wie mu ss ich diese Beantragen
[Bearbeitet am 14.09.2020 um 09:03:11 Uhr]
Hallo. Sind Sie mit dem IC 2217 weiter zu Ihrem geplanten Ziel gefahren oder sind Sie auf andere Zugverbindungen ausgewichen? /ch
Wir sind mit dem IC 2217 bis ans ziel gefahren eben nur nicht als Gruppe sitzend und nicht 1. Klasse wie gebucht
Bitte wenden Sie sich, zur Einreichung der Erstattung, an die Mitarbeiter*innen vom Kundendialog Fernverkehr. /ka
Wegen Ausfall der Flusskreuzfahrt nach Budapest (Coronabedingt gesperrt) entfällt die Bahnfahrt.
ICE 93, 3.9. SSPX0910, 83,80€
ICE92, 10.9. SSPX0814, 99,80€
Ich bitte um Rückerstattung der Fahrtkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Hallo InsideBahn64803, wenn die gebuchten Züge nach wie vor so verkehren wie auf der Fahrkarte ersichtlich, können Sie Ihr Ticket nur gemäß der tariflichen Konditionen stornieren. Sollte sich etwas an der gebuchten Verbindung ändern, können Sie sich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Es gibt keine Kulanzerstattung unsererseits, wenn Ihre Kreuzfahrt Corona-bedingt entfällt. Viele Grüße /jn
Ist es tatsächlich so, dass man keine Möglichkeit hat, die Entschädigung bei Verspätungen Online zu beantragen? Ich habe ein Handy-Ticket erworben und mangels sichtbarem bzw. verschollenem Zugpersonal (kleine Nebenbei-Kritik) wurde mir meine Verspätung nur über den Verspätungsalarm bzw. den DB-Navigator mitgeteilt. So kompliziert und komplex ist es nicht, wenigstens ein PDF-Upload mit der Möglichkeit, Screenshots anzuhängen, anzubieten – quasi als Minimallösung. In dem PDF-Formular gibt es ja noch nicht mal die Möglichkeit, eine Buchungsnummer eines Online/ Handy-Tickets einzutragen…
Ja, aktuell gibt es nur diese Möglichkeit. An einer technischen Lösung wird gearbeitet. Schreiben Sie die Nummer des Online-Tickets einfach auf den Rand des Fahrgastrechte-Formulars. /ti
Ich habe mein Ticket im April zur Erstattung an die DB geschickt, da ich es am Schalter gekauft habe. Die Reise musste pandemiebedingt abgesagt werden. Bis heute habe ich kein Geld / Gutschein erhalten. Was kann ich tun? Muss ich mit den Kopien des Tickets an den Schalter gehen, an dem ich das Ticket erworben habe?
Guten Abend InsideBahn593633, ich empfehle Ihnen, vorher einmal telefonisch nachzufragen, ob man zu dem Vorgang etwas sagen kann. Im Notfall dann noch einmal die Kopien einreichen und auf den 1. Versand verweisen. Du kannst hier Kontakt aufnehmen: 0180 6 996633 – 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf /no
Hallo Bahn,
wir haben unsere Anreise zur AIDA-Kreuzfahrt mit ihnen gebucht. Leider hat AIDA die Reise abgesagt, erstatten sie uns die Fahrkarten zurück.
Auftragsnummer xxxxxx
Mfg xxxxxxx xxxx
[Editiert durch Redaktion, 11. August 2020, 18.31 Uhr: Persönliche Daten entfernt.]
Hallo ubaehr,
wann haben Sie Ihr Ticket gebucht, für welchen Reisetag und um welches Angebot handelt es sich? /ka
Guten Tag,
auch wir stehen bei dem Versuch unsere Tickets zu stornieren oder umzutauschen vor einigen Hindernissen.
Gebucht wurden Tickets für die Fahrt Budapest/Mannheim für den 25.Mai 2020. Buchungsdatum: 27.Februar 2020. Die Tickets konnten nicht als Online-Tickets gekauft werden, also wurde die Versandkostenpauschale gezahlt und uns die Tickets zugesendet. Als sich die Lage weiter zuspitzte, setzen wir uns bereits frühzeitig am 13. März mit dem Kundenservice in Kontakt. Uns wurde eine Rückerstattung versichert, wenn wir die Tickets zum Fahrkartenservice nach Bamberg schicken würden. Gesagt, getan, die Tickets wurden am 17. März an den Fahrkartenservice verschickt. Per Mail erhielten wir zwei Wochen später die Auskunft, dass eine Rückerstattung nicht möglich sei. Aber auch die Rücksendung der Tickets an uns, damit wir sie vielleicht doch noch einlösen hätten können, wurde nicht veranlasst. Auf Nachfragen wurde entweder keine Antwort, oder aber die Auskunft, dass der Auftrag abgeschlossen sei, gegeben. Auch das persönliche Vorreiten im Zentrum der Deutschen Bahn bei uns am Hauptbahnhof brachte nichts, außer, dass wir eine erneute Mail schreiben und die Rücksendung unserer Tickets verlangen sollen. Inzwischen ist der 22. Juli und wir warten immer noch auf die Tickets, welche wir inzwischen sehr wahrscheinlich nicht mehr einlösen können, aus dem einfachen Grund, dass auch wir einen Urlaub planen müssen und nicht eben mal spontan wegfahren können. Je mehr Zeit bis zum Rückerhalt der Tickets verstreicht, desto geringer stehen die Chancen, diese nutzen zu können (unter anderem auch, da ein erneutes Reiseverbot aufgrund einer zweiten Welle noch nicht ausgeschlossen scheint)
Gedacht waren die Tickets für zwei Schülerinnen, die nach dem Abi eine Reise unternehmen wollten. Mit Ihrem Hinhalten verlieren Sie leider nicht nur unsere Sympathie, sondern auch zukünftige Kunden. Uns ärgert nicht einmal mehr das große Chaos um diese Tickets, sondern viel mehr, dass keine Antworten gegeben werden, extreme zeitliche Verzögerungen verursacht werden und man das Gefühl hat, wirklich wichtig sei es Ihnen nicht, dass sich der Kunde gut beraten und verstanden fühlt.
Hallo InsideBahn407833,
es ist korrekt, dass die Tickets nicht erstattet werden können. Jedoch wurden die nicht erstattungsfähigen Tickets wieder an den Absender zurückgesendet. Warum das bei Ihren Tickets nicht der Fall war, kann ich mir nicht erklären. Da wir keinen Einblick in diese Daten haben, empfehle ich Ihnen, sich beim Online-Service nach dem Verbleib zu erkundigen. Die Kollegen erreichen Sie unter der Rufnummer 01806996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf). /ni
Habe schon im März 2020 per E-Mail…..um Erstattung gebeten…Flug von Frankfurt wurde
aus gegebenem Anlass storniert………daher habe ich auch zug nach Frankfurt und zurück storniert..
bis heute von DB keine Antwort…..Beschämend!!!!.Nr.: *******!!
[Editiert durch Redaktion, 8. Juli 2020, 21.36 Uhr: Persönliche Daten entfernt.]
Wohin genau haben Sie die E-Mail denn geschrieben? Haben Sie beim Online-Service mal nachgefragt, wie der Bearbeitungsstand ist? /ti
Guten Tag
Leider wurde meine Reise von Anfang Mai abgesagt wegen der herrschenden Pandemie. Online wurde bekannt gemacht dass alle gültigen Tickets gebührenfrei ersttattet werden für diese Zeit.
Auf meine Anfrage für eine Erstattung vom 23. März habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten bis auf eine automatische Antwort dass die anfrage bald beantwortet wird. Auch bei mehrmaligem nachhaken habe ich nichts gehört.
Das Fahrgast-Rechte-Formular ist in meinem Fall auch keine Option, da der Posversand zusätzliche Kosten verusracht und es in der Schweiz keine Schlater der DB gibt.
Ich kann die verzögerung verstehen durch die gegebenen Umstände, aber mehr als 4 Monate auf meinen Betrag von fast 200 Euro warten ohne eine Rückmeldung finde ich unzumutbar. Besonders da es keinen Weg zu geben scheint eine Rückmledung zu erhlaten was mit meinen Fahrtkosten passiert
Guten Tag schweizerkunde, ich kann Sie nur um noch etwas Geduld bitten. Ich gehe davon aus, dass es in Ihrem Fall nicht mehr allzu lange dauern kann. Für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um Entschuldigung. /ki
Mein Sohn hat sich erst ein Wochenticket gekauft und ist nun Arbeitsunfähig krank geschrieben, stolze 75€ für nichts. Leider finde ich auch keine entsprechende Seite unter Bahn.de wo ich eine eventuelle Erstattung beantragen könnte. Mein Sohn ist noch in Ausbildung und hat es nun auch nicht so dicke, gerade auch in den heutigen Zeiten.
Wickie66, für welche Strecke oder welchen Verkehrsverbund gilt die Wochenkarte Ihres Sohnes? /ch
ich habe bahntickets für 1 Juni nach Verona durch die aktuelle Situation wollen wir nicht reisen die bahn schreibt mir nach meiner anfrage auf Erstattung das dies nicht möglich sei obwohl laut auswärtigen amt auch für Italien eine reisewarnung gilt und die grenzen ja erst ab 15.06 wieder öffnen also nicht möglich die reise anzutretten… es ist ja nicht mein verschulden
Hallo gerhard6565,
die Stornierung und der Umtausch in einen Gutschein gilt nur für Reisen bis zum 4. Mai 2020, bei Buchung bis 13. März.2020.
Die Stornierung von Fahrkarten mit Reisedatum ab 05. Mai 2020 ist nach den tariflichen Reglungen möglich.
Alternativ können Sie Ihre Fahrkarte flexibel bis 31.10.2020 nutzen
Sollte Ihre Zugverbindung nicht mehr, wie ursprünglich gebucht, im Fahrplan hinterlegt sein, können Sie von der Fahrt zurücktreten und die Fahrkarte wird erstattet. Haben Sie das Ticket online gebucht, schreiben Sie bitte eine E-Mail an fahrkartenservice@bahn.de und weisen auf die bestehende Fahrplanänderung hin. /ka
Als Freiwilliger im FSJ verdiene ich 420 Euro im Monat, die Monatskarte für Bahn und Zug betragen 208 Euro. Erst wurde der Bus eingestellt und ich musste mich jeden tag 15 km mit dem Auto fahren lassen trotz Fahrkarte. Jetzt wurde der Zug gestrichen und ich werde fast 20 km einfach zum Bahnhof lassen, damit ich einen zug eher erreiche, wo es aber keinerlei busverbindung gibt. Ich arbeite gerne in dem Altenheim, aber wenn ich meine Fahrer bezahle bleibt mit nicht einmal Geld fürs Essen über! Happy Corona. Da arbeitet man für ein Taschengeld in dieser Krise, und die Bahn stellt Züge ein damit ich nicht mehr zum Arbeitsplatz komme. Viele meiner Kolkegen sind in der gleichen Sitution, keine bus und Bahnverbindungen! Soll ich jetzt hinschmeissen und die Leute im Altenheim in Stich lassen oder mich Arbeitslos melden und genug Geld für Essen zu haben? Wie bekomme ich die Kosten für die Autofahrten erstattet? Die grösste frechheit war, auch die Heimfahrt ist nicht mehr so leicht, und ich muss eine Station weiterfahren um überhaupt heimzukomnen, da ja züge ausfallen. Da kam ein wichtiger Schaffner und erklärte mir das ich dann 3 Euro nachzahlen muss!
Guten Abend FSJler, es klingt ganz danach, als wenn Sie eine Zeitkarten vom Verkehrsverbund haben. Ist dem so und wenn ja, von welchem Verkehrsverbund? /no
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gern wissen, wie ich meine gebuchte Zugfahrt per Online Ticket zurückerstattet bekommen kann. Meine Freundin und ich wurden 5 Tage vor Urlaubsende aus dem Urlaub von Mexiko zurückgeholt. Nun hatten wir aber im Vorfeld ein Zugticket für die Rückfahrt online gebucht, was dann aber nicht mehr umsetzbar war. Wir mussten ja sofort nach Fliegerankunft nach Hause fahren. Nun möchte ich das Ticket erstattet bekommen. Wo kann ich das?
Würde mich freuen, wenn mir geholfen wird!
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
CJ1602
Guten Abend. Sofern es sich dabei um einen Sparpreis oder Super Sparpreis handelte, können Sie dieses Formular nutzen oder es ab 2. April 2020 selbständig (empfohlen) stornieren. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auch hier. Viele Grüße /aj
Habe zum 25.03. Super Sparpreis Berlin Hamburg gebucht,und kann leider die Reise durch den Corona Virus nicht antreten .Wo kann ich mein Online Ticket stornieren
Alle Informationen dazu finden Sie auf bahn.de/corona. /ti
Ich habe eine Hin-und Rückfahrt mit einem ICE von Düsseldorf nach Ulm gebucht. Durchgehender ICE am 11.12.2019 und 13.12.2019.
Die DB teilt mit über “Verspätungsalarm” mit, dass ich auf der Hinfahrt in Stuttgart umsteigen muss und mit einer Regioalbahn weiterfahren muss. PROBLEM: 50 minütige Wartezeit in Stuttgart und unnötiges Umsteigen ( gehbehinderte Person )
Ebenso die Rückfahrt am 13.12.2019. Es muss ein Regionalzug von Ulm nach Stuttgart genommen werden, der 50 Minuten früher abfährt, damit der Anschluss an den ICE von Stuttgart nach Düsseldorf passt.
PROBLEM: Unnötiges Umsteigen ( gehbehinderte Person ). 50 Minuten frühere Abfahrt von Ulm + Wartezeit in Stuttgart noch einmal ca.50 Minuten.
Welche Rechte habe ich hier ?
Hallo Kreta2004,
wenn sich Ihre gebuchte Verbindung nachträglich ändert, dann ist die Zugbindung aufgehoben und Sie dürfen am Geltungstag der Fahrkarte auch eine andere Verbindung nutzen. Sitzplatzreservierungen können Sie einmalig kostenfrei auf die neue Verbindung umbuchen: https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/stornierung/index.shtml /si
Sehr geehrter DB,
ich habe ein Ticket von Witzenhausen nach Heilbronn gebucht. Der Regionalexpress des Betreibers Cantus von Witzenhausen nach Kassel fällt aus. Damit ich meinen Anschlusszug in Kassel Wilhelmshöhe erreiche, um pünktlich zum Arbeitstermin in Heilbronn anzukommen, nehme ich ein Taxi von Witzenhausen nach Kassel Wilhelmshöhe. Damit schaffe ich es noch gerade so den Anschlusszug zu erreichen.
Ich hatte ein Flex Ticket mit Sitzplatzreservierung ab Kassel. Kann ich die entstandenen Taxi-Kosten von der Bahn erstattet bekommen?
Freue mich über kurze Antwort!
Guten Abend InsideBahn561002, nein, in solch einem Fall ist keine Erstattung der Taxikosten vorgesehen. Die Regelungen sehen wie folgt aus:
oder
werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,
Da die Bedingungen nicht erfüllt sind, werden die Taxikosten leider nicht erstattet. /no
Sehr geehrte DB,
gestern Abend sind meine Freundin und ich aus dem Urlaub gekommen und in Düsseldorf gelandet. Beim Blick auf die vorher gebuchte Zugverbindung (Eurobahnverbindungen von Düsseldorf über Dortmund nach Münster) mussten wir mit großer Verwunderung feststellen, dass die Zugverbindungen über Dortmund und anschließend auch noch über Hamm ausfielen. Als wir im Zug von Düsseldorf Flughafen nach Dortmund saßen, war unser Plan, den Anschlusszug um 0:16 Uhr von Dortmund aus zu nehmen. Ca 15 Minuten vor Ankunft in Dortmund war auch dieser Zug in der App nicht mehr aufrufbar und fiel aufgrund “Kurzfristiger Personalausfall” einfach aus. Wir sahen uns gezwungen, nun wieder einen anderen Zug über Wanne-Eickel zu nehmen, damit wir noch nach Münster kommen konnten. Ein kundenfreundliches Dienstleistungsunternehmen sieht in der heutigen Zeit für uns jedenfalls anders aus. Da wir auch beruflich häufig mit der DB reisen, haben wir mittlerweile absolut kein Verständnis für diese Zugausfälle mehr!!!
Guten Tag,
ich warte seid mehr als zwei Monaten auf meine Entschädigung der Taxirechnung. Wir haben alles ausgefüllt und eingeschickt , was am 25.4.2019 war. Die Vorgaben entsprechen zu 100 % der Beschreibung, aber ich habe nie wieder was von der deutschen bahn gehört. Es gibt keine Nummer, an die ich mich wenden kann. Was soll ich tun? Würde mich freuen über eine Stellungsnahme Ihrer Seits.
Mit freundlichen Grüssen
Manuela
Hallo InsideBahn656557,
wenn ich es richtig verstehe, geht es um die Erstattung aus den allgemeinen Fahrgastrechten. Wir haben keinen Einblick in Ihre Daten. Bitte fragen Sie deshalb beim Servicecenter Fahrgastrechte: 0180 6 202178 (20 ct./Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct./Anruf), nach dem Stand der Bearbeitung. /ka
Was passiert, wenn bei der Buchung das Fahrradabteil also der Steuerwagen vorhanden ist, aber am Tag der Abreise im IC nicht (technischer Defekt)? In der Ferienzeit, wenn die Fahrradabteile von IC voll sind, wird das umso schwieriger, denke ich mir, mit der Umbuchung, oder?
[Bearbeitet am 26.06.2019 um 10:01:33 Uhr]
Hallo Bahnfahrer1978,
wenn das Fahrradbateil nicht mitgeführt wird, dann bitte direkt beim Zugpersonal melden und fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Fahrrad trotzdem mitzunehmen. Ist dies nicht möglich, müssen Sie leider auf einen anderen Zug mit Fahrradabteil ausweichen. /ni
Wann kann man den die Ansprüche aus den Fahrgastrechten endlich mal Online einreichen, zumindest bei Online-Tickets? Ein Online-Fahrgastrechteformular bei dem die Angaben vom Kunden händisch eingetragen werden wie aktuell und Online übermittelt werden würde mir schon genügen. Von mir aus auch mit hochladen des Online-Tickets als PDF. Eine automatische Entschädigung wäre zwar schön aber ist wohl eine Utopie bei der Bahn.
Der aktuelle Zustand ist für mich reine Schikane des Kunden und ein Grund warum die Bahn ihren Ruf als Servicewüste verdient hat. Und warum zur Hölle kann man dieses Möchtegern Servicecenter Fahrgastrechte nur über eine extra teure 0180er-Nummer erreichen?
Hallo SICE,
es ist verständlich, dass das derzeitig praktizierte Verfahren der Fahrpreisentschädigung und -erstattung von unseren Kunden als nicht mehr zeitgemäß empfunden wird und einfache Lösungen gewünscht werden. Die Deutsche Bahn hat sich mit einer konzernweiten Digitalisierungsoffensive zum Ziel gesetzt, ihre Prozesse und Angebote mit Blick auf die Kunden nachhaltig zu verbessern. Auch für die Bearbeitung von Fahrgastrechtsfällen verfolgen wir dieses Ziel und arbeiten an einer entsprechenden Lösung. Die Digitalisierung des Fahrgastrechteprozesses ist allerdings sowohl fachlich wie auch technisch gesehen komplex und herausfordernd. Daher ist es derzeit noch nicht möglich, Fahrgastrechte online einzureichen.
Die Kosten für einen Anruf beim Servicecenter Fahrgastrechte betragen 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf. /ka