Mit Kinderwagen, Buggy & Co. im Zug
Das sollten Sie bei der Bahnreise mit Kindern beachten.
Viele Eltern kennen es: Wer mit Babys und Kleinkindern auf Reisen geht, hat meist jede Menge Vorbereitung hinter sich und oftmals noch mehr Gepäck im Schlepptau. Da ploppen schnell die Fragen auf: Dürfen wir den Kinderwagen mitnehmen? Was ist eigentlich mit dem Laufrad? Hier die Antworten für Sie!
Denn Zugfahren mit der ganzen Familie muss nicht in Stress ausarten, sondern sollte vor allem eins sein: ein tolles Abenteuer.
Im Kleinkindabteil ist Platz für den Kinderwagen
Kinderwagen und Buggy:
Prinzipiell empfiehlt es sich im Zug leicht zusammenklappbare Modelle oder überwiegend Buggys zu nutzen. Dies ist natürlich nicht immer möglich – niemand muss sich für die anstehende Bahnreise einen neuen Kinderwagen kaufen. In den Fernzügen der DB ist im Kleinkindabteil oder in unmittelbarer Nähe Platz, um einen Kinderwagen abzustellen. Aber Achtung: Die Plätze sind begrenzt, daher reservieren Sie am besten frühzeitig Ihre Sitzplätze im Kleinkindabteil oder Familienbereich.
Größtenteils ist es übrigens so, dass Sie mit einem Kinderwagen nicht durch die Gänge im Zug fahren können. Deswegen klappen Sie diesen bitte nach dem Einsteigen zusammen oder fahren direkt zu einem passenden Stellplatz.
In den Regionalzügen nutzen Sie die dafür gekennzeichneten Wagen.

Unser Tipp:
Noch besser und platzsparender reist es sich mit einem Tragetuch/einer Tragehilfe oder wenn gewünscht im Maxi Cosi mit Kinderwagengestell. Damit mit haben sie auch direkt im Anschluss einen Kindersitz dabei.
Vor der Reise prüfen: Nicht in jedem Zug darf man Fahrräder mitnehmen!
Laufrad oder Kinderfahrrad:
Anders als Erwachsene brauchen mitreisende Kinder unter sechs Jahre für ihr Fahrrad (meist wird das unter 16 Zoll groß sein) keine Fahrradkarte und keine Stellplatzreservierung. Ein kleines Kinderfahrrad zählt als Handgepäck und kann über/unter dem Sitz oder in den dafür vorgesehenen Ablagen verstaut werden. Wichtig: Fährt das Kind bereits mit einem größeren Fahrrad ab 16 Zoll und dieses ist unverpackt, benötigt das Rad einen Stellplatz. Dieser muss in den Fernverkehrszügen (IC/EC und ICE) kostenfrei reserviert werden.
Fahrradanhänger/Kinderanhänger:
Ob zum Fahrradfahren, Joggen oder einfach zum Spazieren: Fahrradanhänger für ein oder zwei Kinder werden immer beliebter – vor allem für Aktiv-Urlaube. Doch die Mitnahme eines Fahrradanhängers im Zug ist nur erlaubt, wenn dieser zusammengeklappt im Zug verstaut wird. Zudem benötigen Sie für den Anhänger noch eine eigene Fahrradkarte.
Wichtiger Hinweis:
Fahrräder dürfen nicht in allen Zügen mitgenommen werden. Deshalb unbedingt vor der Buchung informieren. Wie? Auf bahn.de klicken Sie in der Reiseauskunft unter dem Button „Weitere Optionen“ den Punkt „Fahrradmitnahme“ an. Im DB Navigator wählen Sie das Feld über den „Suche“-Button aus, klicken auf den Reiter „Optionen“ und kreuzen „Fahrradmitnahme möglich“ an. Mehr Infos auf bahn.de
So klappt der Einstieg mit Kinderwagen & Co.
Um hektisches Rennen am Bahnsteig mit Ihren Kleinen zu vermeiden, stellen Sie sich wenn möglich am besten bereits vor Einfahrt des Zuges in den richtigen Bahnsteigabschnitt. Wo sich das Kleinkindabteil oder die Fahrradstellplätze befinden, sehen Sie z.B. in der Wagenstandanzeige im DB Navigator oder am Wagenstandanzeiger am Bahnsteig.
Bei einem Einstieg mit Stufen (z.B. ICE) empfiehlt es sich, rückwärts (also mit dem Kinderwagengriff zum Zug) einzusteigen. So kann eine zweite Person vom Bahnsteig aus den hinteren Teil des Kinderwagens nach oben drücken.

Hallo, ich sitze gerade in einem ICE (im Kleinkindabteil/ umfunktionierte 1. Klasse) und man hat mir gesagt, dass ich eigentlich meinen Kinderwagen zusammenklappen muss (er steht an der dafür vorgesehenen Stelle im Großraumabteil). Das hat mich sehr gewundert, denn ich fahre alle zwei Wochen und mir hat noch nie jemand gesagt, dass es eine Pflicht zum Zusammenklappen des Kinderwagens gibt. Auch auf dem Foto in dieser Seite sieht man einen nicht zusammengeklappten Kinderwagen im Abteil stehen. Kann mir jemand sagen ob es diese Pflicht tatsächlich gibt und wenn ja, wo das für den Fahrgast aufgeschrieben steht?
Hallo BahnnutzerinApril2020,
wie wir in unserem Inside Bahn-Artikel erwähnen, empfehlen wir, einen zusammenklappbaren Kinderwagen mitzunehmen – aus Platzgründen. Wenn Ihr Kinderwagen zusammenklappbar ist, sollten Sie dies bitte auch tun. Aber es muss sich natürlich niemand extra einen neuen Kinderwagen kaufen. Wenn Ihr Kinderwagen also nicht zusammenklappbar ist, stellen Sie in bitte möglichst platzsparend im Zug ab. Viele Grüße /jn
Im Rahmen der vielen Diskussionen zum Fahrradanhänger möchte ich gern eine eigene Frage loswerden: Wenn ich meinen leichten Sport-Fahrradanhänger in eine flexible Reisetasche packe, gilt er dann als Gepäckstück und benötigt keinen extra Fahrschein mehr?
Vom Hersteller Thule gibt es z.B. solche Reisetaschen für den Radanhänger. Größer als ein Koffer sind sie nicht unbedingt, aber das ist ja relativ. (Vielleicht können Sie das einfach einmal googlen, dann wissen Sie genau, was ich meine.) Das würde mich sehr interessieren!
Anmerkung:
Außerdem würde ich aus Gründen der Relativierung dieser Diskussion auch gern wissen, ob man für die Mitnahme einer Gitarre im Gitarrenkoffer oder für einen großen Flugzeugkoffer, wie er für Übersee-Reisende recht beliebt ist, ebenfalls eine gesonderte Fahrkarte benötigt. Diese Gepäckstücke sind ja durchaus sperriger und schwieriger zu verstauen als moderne Rad-Anhänger. Und worauf viele Fragende hier vmtl. hinaus wollen, ist die Tatsache, dass die Bahn an dieser Stelle nicht störende und nicht sperrige Gepäckstücke mit zusätzlichen Fahrtkosten belastet, sperrige und störende Teile aber inkonsistenter Weise nicht. Die AGB mögen gelten und hier als Antwort herhalten, sie sind aber keine sachliche Erklärung für die Problematik. Es ist einfach schade, wenn die Regelungen hier komplett an der Realität vorbei gehen und z.T. scheinbar keinen praktischen Sinn ergeben. Ein zusammen geklappter Radanhänger braucht niemals so viel Platz wie ein Fahrrad, er lässt sich sicherer und praktischer verstauen und stellt somit keinen monetär repräsentierbaren Zusatzaufwand für die DB dar.
Viele Grüße!
Hallo Stuttgart21, wenn der Anhänger in einer Tasche verstaut ist, dann ist die Mitnahme kostenlos. Keiner wird ja in Ihre Tasche schauen. Für einen Gitarrenkoffer oder andere Koffer müssen keine zusätzlichen Fahrkarten gekauft werden. /no
Ich habe mit Erschrecken gelesen, dass ich für meinen Fahrradanhänger (den wir auch als ganz normalen Kinderwagen nutzen) eine “Fahrradkarte” erwerben muss. Zusammenklappen können wir den Hänger recht einfach. Es ist auch nur ein 1er, also nicht breiter als ein normaler Kinderwagen.
Na gut: wir haben bereits eine Fahrt mit dem ICE gebucht und jetzt habe ich die Frage, wie ich nachträglich an eine solche Karte komme.
Kann man die auch noch im Zug lösen? (wäre wohl das einfachste).
Wir verreisen übrigens morgen.
Viele Grüße
InsideBahn412721
Hallo InsideBahn412721,
für einen zusammengeklappten Fahrradanhänger benötigen Sie eine Fahrradkarte und eine Stellplatzreservierung. Nachträglich können Sie die Buchung telefonisch: 0180 6 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) oder im DB Reisezentrum vornehmen. /ka
Hallo,
weiter oben lese ich, dass ich meinen Kinderanhänger nur zusammengeklappt mitnehmen darf. Dann steht da noch, dass ich dafür eine extra Fahrradkarte benötige. Meine Frage: warum brauche ich eine Fahrradkarte, wenn der Hänger zusammengeklappt ist und somit als Gepäckstück gilt? In den AGB finde ich dazu ebenfalls nichts.
Freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Michael
Hallo. Bei ein- oder zweirädrigen Fahrradanhängern zur Beförderung von Kindern oder zum Transport kleinerer Lasten, wird im zusammengeklappten Zustand eine Fahrradkarte sowie Stellplatzreservierung benötigt. Nicht zusammengeklappte Fahrradanhänger werden nicht befördert. /ch
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir bitte noch sagen, wo ich diese Bestimmung in den AGB finde? Ich kann verstehen, dass ein aufgebauter Anhänger einen Stellplatz braucht, d.h. auch eine Reservierung und der Kauf einer extra Fahrradkarte notwendig ist. Bei einem zusammenklappten Anhänger ist das etwas anderes. Im Normalfall ist der nicht größer als ein “normales” Gepäckstück.
Danke für die Hilfe.
Michael
Sie zielen bestimmt auf den Absatz 8.3.3 „Fahrradanhänger müssen zusammengeklappt und wie eine Traglast gemäß Nr. 7.1.2 verstaut werden.“ an. Hierbei geht es allein um die Unterbringung der Traglast (siehe Nr. 7.1.2). Eine unentgeltliche Mitnahme ist nur auf leicht tragbare Gegenstände beschränkt (siehe Nr. 7.1.1). Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der zusammengeklappte Fahrradanhänger nur gegen Entgelt mitgenommen wird. /ch
Hallo,
danke für die Hinweise auf die AGB. Allerdings verstehe ich den “Umkehrschluss” nicht. Ein zusammengeklappter Anhänger ist für mich jedenfalls ein “leicht tragbarer Gegenstand” (insbesondere da die modernen Hänger ziemlich leicht sind und sehr platzsparend gefaltet werden können). Im Übrigen ist z.B. die Fahrradmitnahme bzw. die im Fernverkehr notwendige Reservierung sowie der Preis für eine Fahrradkarte sehr ausführlich und detailliert in den AGB (unter A8) geregelt. Da ich aber nichts entsprechendes in den AGB zu Fahrradanhängern finde, kann ich leider weiterhin nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage ich dennoch eine Stellplatzreservierung sowie eine Fahrradkarte dafür benötige (So werden z.B. unter 8.4. die Preise für die Beförderung von Fahrrädern genannt, jedoch nicht von Fahrradanhängern).
Über eine Erläuterung würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
Michael
Hallo Michael. Wenn Sie einen zusammengeklappten Fahrradanhänger mitnehmen möchten, benötigen Sie dafür eine gültige Fahrkarte. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie diesen Gegenstand als leicht tragbar empfinden. Ansonsten führt das zu einem Beförderungsausschluss. /ch
Hallo,
irgendwie drehen wir uns im Kreis. Ich habe verstanden, dass ich meinen Fahrradanhänger zusammenklappen muss, sonst wird er nicht befördert. Demnach handelt es sich um eine Traglast (diesen Bezug stellen Sie in Ihren Antworten selbst her). Für Traglasten muss aber auch kein zusätzlicher Fahrschein gelöst werden, oder? Weiterhin brauche ich für Traglasten auch keine gesonderte Reservierung. Warum für zusammengeklappte Fahrradanhänger, die als Traglast gelten, eine Reservierung und eine Fahrradkarte zusätzlich benötigt werden, bleibt also weiterhin nicht nachvollziehbar.
Ich bitte Sie deshalb, bevor Sie mit einem Beförderungsausschluss drohen, mir die entsprechende Grundlage aus Ihren Beförderungsbedingungen zu nennen. Eine Antwort im Sinne “Sie benötigen eine gültige Fahrkarte” reicht mir nicht aus.
Danke und viele Grüße,
Michael
Wenn man für die zusammengeklappten Fahrradanhänger keine Fahrradkarte und Stellplatzreservierung benötigt, wäre es als “nicht kostenpflichtig” hier und in den Beförderungsbedingungen mit aufgezählt. Da diese jedoch nicht ausgeschlossen werden, muss man hierfür auch eine Reservierung vornehmen und eine Fahrradkarte erwerben. /ni
Ich kann ebenfalls keine Kostenpflichtigkeit für Fahrradanhänger in den Beförderungsbedingungen (Stand 15.12.2019) erkennen. Laut 7.2 erfüllt ein zusammengeklappter Fahrradanhänger die Anforderungen an eine Traglast, die dem Reisenden zusteht, und ich kann nicht erkennen, dass dies anderweitig wieder aufgehoben wird. 8.1.1 enthält keine Reservierungspflicht für Anhänger, 8.4.1 kein Entgelt – zusammenklappbare *Fahrräder* sind sogar explizit ausgenommen. Sonst geht es in Abschnitt 8 nur um die geeignete Aufbewahrung. Die Website ist nicht Teil der Beförderungsbedingungen.
Die beste Lösung wäre wohl tatsächlich, einen Sack mit sich zu führen, der über den Anhänger gestülpt wird und ihn damit garantiert zum Gepäckstück macht.
Der Artikel ist allerdings vom Mai, es kann sein, dass sich dies im Dezember geändert hat. Dann wäre es super, wenn der Artikel angepasst würde.
Wo wäre die Info in der App? Hab das schon oft gesucht, aber nie gefunden. Ich muss immer Glück haben, dass ich das richtige Abteil finde, bevor der Zug wieder abfährt. Und die alten Express Regios sind richtig schlimm mit ihren hohen Stufen. Dann zum Teil sehr unhöfliche und überhaupt nicht hilfsbereite Schaffner… (gibt natürlich auch andere).
Also ich wäre sehr dankbar für den Hinweis, wo ich das richtige Abteil in der App finde
Hallo PendlerMitKind,
am Reisetag können Sie dies im DB Navigator abfragen, in dem Sie die Verbindung aufrufen und sich den Wagenstand im Detail anzeigen lassen. Dazu bitte auf das Piktogramm rechts klicken.
Oder Sie schauen auf die analogen Wagenstandsanzeiger in den Schaukästen am Bahnsteig. /si