Was tun, wenn es mal schief läuft

Bei jeder Reise kann einmal etwas schief laufen, erste Hilfestellung gibt es hier.

Ihr Zug hat Verspätung oder Sie haben Ihre Fahrkarte oder die BahnCard vergessen? Keine Sorge, wir zeigen Ihnen, was Sie in einem solchen Fall tun können.

© DB Vertrieb GmbH / Katz & Tinte

Ich bin am Bahnhof und mein Zug hat Verspätung – was kann ich tun?

Weiterfahrt mit einem anderen Zug:
Wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren Zielbahnhof (laut Fahrkarte) mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreichen, können Sie Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Dabei müssen Sie nicht zwingend die gleiche Route nehmen wie ursprünglich geplant, lediglich der Zielbahnhof muss übereinstimmen. Sie können auch andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Haben Sie ein Ticket mit Zugbindung, ist diese aufgehoben. Dafür benötigen Sie keine gesonderte Bestätigung des Zugbegleiters.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular oder über Ihr Kundenkonto online zurückfordern. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets).

Nichtantritt oder Abbruch der Reise:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie mehrere Möglichkeiten die Reise abzubrechen oder davon zurückzutreten:

  • Sie können die Reise nicht antreten und sich den Fahrkartenpreis erstatten lassen.
  • Sie können die Reise abbrechen und sich den Anteil des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen.
  • Sie können die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Fahrkartenpreis erstatten lassen. Die Erstattung erfolgt dann beim Servicecenter Fahrgastrechte.

Bei der Suche nach einer Alternativ-Verbindung hilft Ihnen unterwegs die App DB Navigator.

Ab 60 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte genannten Zielbahnhof, erhalten Sie eine Entschädigung von 25% des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten Verspätung sind es 50%. Bitte füllen Sie dazu das Fahrgastrechte-Formular aus. Dieses erhalten Sie beim Personal im Zug, an der DB Information, im DB Reisezentrum oder online.

Ich kann mein Online-Ticket oder Handy-Ticket nicht vorzeigen – was tun?

Geschäftsreisender steigt in ICE ein.
© © Deutsche Bahn AG / Arne Lesmann

Können Sie bei einer Fahrkartenkontrolle kein Ticket vorzeigen, müssen wir Sie leider zunächst wie einen Reisenden ohne gültige Fahrkarte behandeln. Der Zugbegleiter oder die Zugbegleiterin kann im Zug nicht feststellen, ob Sie im Vorfeld ein gültiges Ticket gekauft haben. Daher wird Ihnen eine „Fahrpreisnacherhebung“  über den erhöhten Fahrpreis ausgestellt, die mindestens 60 Euro beträgt.

Anschließend müssen Sie sich mit der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle in Verbindung setzen. Die DB Fahrpreisnacherhebung prüft Ihre Buchung und Ihre Fahrkarte auf ihre Gültigkeit. Ist mit dem Ticket alles in Ordnung, wird das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro reduziert. Bitte achten Sie darauf, die Frist für die nachträgliche Vorlage Ihres Tickets einzuhalten. Diese finden Sie auf dem Beleg der Fahrpreisnacherhebung. Nutzen Sie die Möglichkeit der nachträglichen Prüfung nicht, müssen Sie die gesamte Summe des erhöhten Fahrpreises zahlen.

Haben Sie Ihr digitales Ticket in den DB Navigator geladen ist es auch ohne Internetverbindung einsehbar. Wenn der Akku Ihres Smartphones leer sein sollte und Sie Ihr Ticket nicht vorzeigen können, wird Ihnen der Zugbegleiter ebenfalls eine Fahrpreisnacherhebung über den erhöhten Fahrpreis ausstellen. 

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Ticket als PDF auf dem Smartphone oder Tablet vorzuzeigen.

Ich habe meine BahnCard vergessen – was nun?

Sollten Sie ein Ticket zu einem ermäßigten BahnCard-Tarif gebucht haben, so ist dieses nur gegen Vorlage Ihrer BahnCard gültig. Wenn Sie Ihre BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, wird eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt.

Wenn Sie eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt bekommen haben, können Sie vergessene Fahrkarten oder Legitimationen innerhalb bestimmter Fristen noch nachreichen: Legen Sie sie im DB Reisezentrum vor, schicken Sie diese über das Online-Portal zu oder klären Sie Ihr Anliegen direkt im persönlichen Chat. So kann die Forderung auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden. Bitte erkundigen Sie sich über die Details auf db-fahrpreisnacherhebung.de

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen ersten Informationen weiterhelfen. Für weitere Service-Anfragen stehen Ihnen unsere Kollegen vor Ort im Reisezentrum oder telefonisch gerne zur Verfügung. Natürlich können Sie sich auch über Facebook und Twitter an uns wenden.

Ich habe beim Kauf eines Sparpreis-Tickets einen Fehler gemacht – kann ich es noch stornieren?

Sie können Super Sparpreis- und Sparpreis-Tickets kostenlos stornieren – allerdings nur bis zu 12 Stunden (720 Minuten) nach der Buchung und vor dem ersten Geltungstag der Fahrkarten. Der komplette Zahlungsbetrag Ihres Auftrags wird Ihnen dann auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet. (Bei der Buchung verwendete Gutscheine behalten ihre Gültigkeit, verwendete Aktionsgutscheine können hingegen nicht erstattet werden. Buchungen mit Gutscheinzahlungen, bei denen ein Restwertgutschein versendet wurde, können sofort storniert werden.) Die Sofortstornierung greift immer für den gesamten Auftrag und umfasst auch die zusätzlich gebuchten Leistungen (Sitzplatzreservierung, Fahrradkarte, City mobil, Fahrkarten-Schutz).

Ich sitze in einem verspäteten Zug und weiß nicht, ob ich meinen Anschlusszug schaffe.

Schauen Sie in der App DB Navigator nach, welche Verspätung für Ihre Fahrt prognostiziert ist. Dafür klicken Sie entweder auf „Meine Tickets” und öffnen Ihre gespeicherte Reise oder Sie suchen Ihre Verbindung direkt in der Reiseauskunft raus. Dort erhalten Sie die Infos, wie viel Verspätung der Zug hat, ob Sie Ihren Anschlusszug erreichen und wenn nicht, welche Alternativen Ihnen vorgeschlagen werden. Haben Sie die Option „Benachrichtigung zur Reise” aktiviert, erhalten Sie direkt Push-Nachrichten auf Ihr Smartphone oder per Mail, sobald es Änderungen während Ihrer Reise gibt. 
Besitzen Sie ein Fernverkehrsticket, erlischt im Fall einer Zugverspätung von mindestens 20 Minuten die Zugbindung und Sie können unkompliziert einen anderen Zug nutzen, um an Ihr gewünschtes Reiseziel zu gelangen.  
Wichtig: Wenn Sie ein Ticket für den Regionalverkehr gebucht haben, aber mit einem Fernverkehrszug (IC, EC oder ICE) weiterfahren wollen, müssen Sie ein neues Ticket kaufen bzw. einen Aufpreis bezahlen.  Diese Kosten können Sie im Nachhinein beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten wie z. B. Länder-Tickets oder Quer-durchs-Land-Tickets sind davon ausgenommen. 

Nutzen Sie die Reiseauskunft auf unserer Website. Auch dort wird Ihnen der aktuelle Fahrtverlauf mit eventuellen Verspätungen und Anschluss-Alternativen angezeigt. Außerdem können Sie sich auf bahn.de in Ihr Kundenkonto einloggen, unter „Meine Buchungen” finden Sie Ihre Fahrt mit allen Infos. Auch auf bahn.de können Sie „Benachrichtigung zur Reise” aktivieren, Sie werden dann per E-Mail über Änderungen informiert.

Fragen Sie das Zugpersonal vor Ort. Dieses hilft Ihnen gern und schnell weiter.

Ich bin in den falschen Zug gestiegen.

Zunächst einmal, wenn Sie den Fehler vor Abfahrt des Zuges bemerken, steigen Sie bitte schnellstmöglich wieder aus. Sollte dies nicht mehr möglich sein, können Sie das Zugpersonal aufsuchen, dass Ihnen gern behilflich ist, eine Möglichkeit zu finden, doch noch an Ihren Zielbahnhof zu gelangen. Alternativ finden Sie diese Informationen natürlich auch im DB Navigator oder in der Reiseauskunft unserer Website.

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